Einvernehmliche Scheidung  

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In Österreich werden derzeit etwa 90 % aller Ehen einvernehmlich geschieden. Voraussetzung dafür ist, dass beide die Scheidung wollen und gemeinsam einen Antrag beim zuständigen Bezirksgericht einbringen. Die eheliche Gemeinschaft muss seit mindestens einem halben Jahr aufgehoben sein (auch wenn noch ein gemeinsamer Wohnsitz besteht), und die Ehe muss unheilbar zerrüttet sein, sodass eine Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft nicht zu erwarten ist.

 

Wesentlich für die einvernehmliche Scheidung ist, dass Sie sich über 5 zentrale Punkte geeinigt haben:

 

1. Obsorge für die gemeinsamen Kinder (bei gemeinsamer Obsorge Einigung

über den hauptsächlichen Aufenthalt)

2. Kindesunterhalt

3. Besuchsrecht (hier genügt dem Gericht die Vereinbarung, sich darüber

außergerichtlich einigen zu wollen)

4. Ehegattenunterhalt

5. Aufteilung des ehelichen Vermögens und eventueller Schulden.

 

Wir sind das kleinere Übel.